EmpCo, FSC® Änderungen & PPWR - Was Hersteller jetzt zu ihren Verpackungsdruckbildern wissen müssen*

The Die EU verschärft ihre Anforderungen an Umweltkommunikation und Herstellerpflichten. Unternehmen müssen ihre Verpackungen und Druckbilder bis spätestens 12.08.2026 bzw. 26.09.2026 an neue gesetzliche Vorgaben anpassen - insbesondere im Hinblick auf EmpCo, FSC®‑Trademarks und die PPWR.

(*Proposal)

Diese Seite gibt Verpackungsexperten einen fundierten Überblick und zeigt, wie sich Marken frühzeitig gesetzeskonform aufstellen

EmpCo – Klare Regeln gegen Greenwashing (gültig ab 27. September 2026)


Die Direktive Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo) setzt EU weit strengere Maßstäbe für Nachhaltigkeitsaussagen. Ziel ist der Schutz vor irreführenden Claims, Symbolen und Labels. In der Praxis heißt das zum Beispiel, dass Produkte nicht einfach mit Begriffen wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ gekennzeichnet sein dürfen, ohne dass diese Aussagen durch Daten klar bewiesen sind.  Die Verantwortung liegt beim Inverkehrbringer der verpackten Produkte.

Wichtige Deadline:

  • Ab 27. September 2026 dürfen nur noch Verpackungen mit rechtssicheren, belegbaren Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in Verkehr gebracht werden.
  • Es gibt keine Übergangsfrist für bestehende Verpackungen im Markt.

Mögliche Folgen bei Nichtbeachtung sind Abmahnungen, Bußgelder und Vertriebsstopps.

Folgende Aussagen sind künftig nicht mehr zulässig

  • Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „grün“ ohne Beleg
  • Eigene Labels/Siegel ohne unabhängige Zertifizierung
  • Klimaneutral Claims nur über Kompensation Einspar- oder Umweltversprechen ohne klare Bezugsgröße
  • Nachhaltigkeit suggerierende Bilder/Symbole ohne Nachweis
  • Werbung mit Selbstverständlichkeiten (gesetzliche Mindestanforderungen)
     

Dies bedeutet nicht, dass künftig keine Labels oder Nachhaltigkeitsaussagen auf Verpackungen aufgedruckt werden dürfen, sondern vielmehr, dass Labels aus einer offiziellen Quelle stammen und Aussagen nachvollziehbar und belegbar sein müssen - am besten über einen QR-Code mit Link zu den zugehörigen Dokumenten.

Auswirkungen auf FSC®‑Kennzeichnungen


Ab September 2026 ist mit Blick auf diese Richtlinie der Einsatz des Logo-Zusatzes „Forests For All Forever“ nicht mehr zulässig. Das FSC®-Logo selbst bleibt weiterhin nutzbar, jedoch ohne diesen Zusatz.

Ausblick: Anpassung und Konkretisierung des FSC®-Logos bis 2029

Darüber hinaus hat FSC® eine grundlegende Überarbeitung seiner Trademark Regeln beschlossen, um die Transparenz für Verbraucher weiter zu erhöhen.

  • Ab 1. Juli 2026 treten neue FSC® -Trademark Standards in Kraft.
  • Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2029.

Geplant sind unter anderem:

  • die Integration einer URL bzw. eines QR-Elements im oder am Label,
  • eine klarere Beschreibung, worauf sich die FSC®- Zertifizierung konkret bezieht,
  • verpflichtende zusätzliche Informationselemente, um Fehlinterpretationen zu vermeiden.

Document | FSC® Connect

Hier besteht kein akuter Handlungsbedarf, es ist jedoch sinnvoll, bei neuen Druckbildern bereits ab Juli 2026 ein neues Logo über die FSC®-Website zu generieren. 
 

PPWR – Neue Vorschriften für Herstellerkennzeichnung und Sortierlabels


Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) bringt ebenfalls Änderungen für das Druckbild von Verpackungen mit sich.

Ab 12.08.2026 – Verbindliche Pflichtangaben zum Hersteller

Alle Verpackungen müssen künftig eindeutig einem verantwortlichen Wirtschaftsakteur zugeordnet sein.

Erforderliche Angaben:

  • Name/Firma des Herstellers oder Importeurs
  • Kontaktadresse (postalisch + digital)
  • Optional: Bevollmächtigter bei Herstellern außerhalb der EU
  • Angaben müssen direkt auf der Verpackung oder dem Etikett stehen


Die Anforderungen gelten EU‑weit und für alle Materialarten. Diese Informationen müssen lesbar, dauerhaft und direkt auf der Verpackung oder dem Etikett angebracht sein. Zudem müssen Verpackungen über eine Identifikationskennzeichnung in Form einer Typen-, Chargen- oder Seriennummer verfügen.

Ab August 2028: einheitliche Trenn- und Sortierlabels

Die EU-weit harmonisierten Trenn- und Sortierkennzeichnungen (Materialpiktogramme für die Abfalltrennung) greifen ab August 2028, die Veröffentlichung der Vorlagen durch die EU-Kommission wird für August 2026 erwartet.

Aktuell liegt hierzu ein technischer Vorschlag des Joint Research Centre (JRC) vor; die endgültige Ausgestaltung ist noch in Arbeit. Mit den neuen Label-Vorgaben entfallen alle bisherigen Trenn- und Sortieranweisungen auf Verpackungen wie Materialcodes oder der Triman.