Auswirkungen des EU Green Deal auf Verpackungen
Der European Green Deal ist die umfassende Strategie der Europäischen Union, um Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Für Verpackungverantwortliche sind die damit verbundenen gesetzlichen Regelungen von besonderer Bedeutung, da sie erhebliche Auswirkungen auf die Auswahl von Materialien, Produktionsprozesse und die gesamte Lieferkette haben.
Relevante Gesetze und Richtlinien
Die relevantesten Gesetze für Inverkehrbringer von Produkten
Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle - Packaging and Packaging Waste Regulation
Die PPWR zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen von Verpackungen zu reduzieren und die Recyclingquoten zu erhöhen. Sie umfasst Maßnahmen zur Verringerung von Verpackungsabfällen, definiert spezifische Recyclingziele und fördert das Design von recycelbaren Verpackungen. Zudem sieht die PPWR eine erweiterte Herstellerverantwortung vor, bei der Hersteller für die Sammlung und das Recycling ihrer Verpackungen verantwortlich sind. Insgesamt unterstützt die Verordnung die Schaffung einer Kreislaufwirtschaft, harmonisiert Standards in der EU und sensibilisiert für nachhaltige Verpackungslösungen.
- Stand der Implementierung: In Kraft seit 11. Februar 2025; allgemeine Anwendung ab 12. August 2026 (gestaffelte Übergangsfristen bis 2040)
- Geltungsbereich: Alle Verpackungen, die auf dem EU-Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden
- Link zum Gesetz: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L_202500040
Einwegkunststoff‑Richtlinie - Single Use Plastic Directive
Ziel der Richtlinie ist es, die Verschmutzung durch erdölbasiertes Einweg-Plastik deutlich zu verringern. Außerdem soll die Umsetzung der SUPD vor allem kreislauforientierte Ansätze wie Recycling und nachhaltige Mehrweg-Verpackungslösungen fördern. Die SUPD betrifft insgesamt 15 Einwegplastik-Produkte, die durch eine Reihe von Maßnahmen – einschließlich Verboten, Konsumreduktionszielen, Kennzeichnungsvorschriften und erweiterter Produzentenverantwortung – adressiert werden.
- Stand der Implementierung: In Kraft seit 2. Juli 2019; Transposition durch Mitgliedstaaten bis 3. Juli 2021; volle Anwendung von Sammel- und Reduktionszielen bis 2024/2025
- Geltungsbereich: Einwegkunststoffartikel (Besteck, Teller, Trinkhalme, Wattestäbchen u. v. a.)
- Link zum Gesetz: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32019L0904
Deutsches Verpackungsgesetz – German Packaging Act
Das VerpackG regelt die Verantwortlichkeiten und Pflichten im Umgang mit Verpackungen. Hersteller und Vertreiber müssen sich an einem dualen System beteiligen, das für die Sammlung und das Recycling der Verpackungen sorgt. Die Kosten für die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungsabfälle werden von den Inverkehrbringern getragen. Gemäß § 21 sind die Systeme verpflichtet, Anreize zu schaffen, um durch die Förderung möglichst gut recyclingfähiger Verpackungen, die Verwendung von Rezyklaten und dem Einsatz nachwachsenden Rohstoffen Verpackungen nachhaltiger zu gestalten.
Stand der Implementierung: In Kraft seit 1. Januar 2019; aktuelle Novelle (VerpackG3) seit 16. Mai 2023
Geltungsbereich: Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen in Deutschland
Link zum Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/
Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte - Ecodesign for Sustainable Products Regulation
Die ESPR soll eine nachhaltige Produktgestaltung zur Norm machen. Ziel ist es, den ökologischen Fußabdruck von Produkten über den gesamten Lebenszyklus hinweg zu reduzieren, indem Kriterien zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und Energieeffizienz verbindlich festgelegt werden. Zudem soll für verschiedene Produkte ein Digitaler Produktpass (DPP) eingeführt werden, der Verbrauchern transparente Informationen über Umweltverträglichkeit bieten. Die ESPR erweitert bestehende Ecodesign-Vorschriften von energieverbrauchenden Geräten auf nahezu alle Produkte, um den Übergang zur Kreislaufwirtschaft zu fördern, Ressourcen zu schonen und zur Erreichung der europäischen Klimaziele beizutragen.
- Stand der Implementierung: In Kraft seit 18. Juli 2024; gestaffelte Anforderungen je Produktkategorie
- Geltungsbereich: Langlebige Produkte, inkl. Verpackungsmaschinen und -materialien
- Link zum Gesetz: Regulation - EU - 2024/1781 - EN - EUR-Lex
Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel - Empowering Consumers for the Green Transition Directive
Die ECGT stärkt Verbraucher im ökologischen Wandel, indem sie klare, verlässliche Informationen zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Umwelt-/Sozialeigenschaften von Produkten vorschreibt. Sie ergänzt und verschärft die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD) und die Verbraucherrechte-Richtlinie, verbietet Greenwashing, irreführende Nachhaltigkeitslogos und Praktiken wie geplante Obsoleszenz. Unternehmen müssen Umweltbehauptungen belegen und ihre Garantie sichtbarer machen.
Stand der Implementierung: In Kraft seit 27. März 2024; Transposition bis 27. März 2026; Anwendung ab 27. September 2026 energy.ec.europa.euloc.gov
Geltungsbereich: Verbraucherschutz bei nachhaltigen Produkten und Verpackungen
Link zum Gesetz: Directive - EU - 2024/825 - EN - EUR-Lex
EU Entwaldungsverordnung - EU Deforestation Regulation
Die EUDR ist eine Initiative zur Bekämpfung von Entwaldung und zur Förderung nachhaltiger Waldwirtschaft. Diese Verordnung zielt darauf ab, sicherzustellen, dass die in der EU in Verkehr gebrachten oder zum Verbrauch oder zur Verwendung bereitgestellten oder aus der EU exportierten Rohstoffe und Erzeugnisse nicht zur weltweiten Entwaldung beitragen.
Relevante Rohstoffe (z.B. Holz, Kaffee, Soja) und relevante Erzeugnisse (z.B. Frischfaser, Papier, Faltschachteln) dürfen nur dann auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht oder zum Verbrauch oder zur Verwendung bereitgestellt werden wenn,
- sie entwaldungsfrei sind
- sie gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurden und
- eine Sorgfaltserklärung vorliegt.
Die EU-Entwaldungsverordnung ist auch auf den Export der genannten Produktgruppen in Drittstaaten anzuwenden. Es soll in jeder Lieferkette eine Person geben, die mit Sitz in der Union als Marktteilnehmer für die Einhaltung verantwortlich ist.
- Stand der Implementierung: In Kraft seit 29. Juni 2023; Anwendung ab 30. Dezember 2026 (für KMU bis 30. Juni 2027)
- Geltungsbereich: Importierte Rohstoffe und Produkte (Palmöl, Soja, Rindfleisch, Holzfasern u. a.)
- Link zum Gesetz: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1115/oj/eng?utm_source=chatgpt.com
EU Green Claims Directive - Proposal
Die Green Claims Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen eine wissenschaftlich fundierte Analyse aller wesentlichen Umweltauswirkungen durchführen und beweisen, dass ihr Produkt der Behauptung gerecht wird. Ein unabhängiger Gutachter muss die Angabe überprüfen, bevor ein Unternehmen sie verwenden darf. Standardisierte Öko-Labels müssen behördlich registriert sein.
- Stand der Implementierung: Der Vorschlag wurde im März 2023 in der EU angenommen, jedoch kurz vor den Trilog-Verhandlungen Ende Juni 2025 aufgesetzt und steht aktuell auf „on hold“.
- Geltungsbereich: Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung für Produkte und Verpackungen
- Link zum Gesetz: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52023PC0166
So vermeidet man Greenwashing
Allgemeine Umweltaussagen
Aussagen wie "umweltfreundlich", "grün", “klimafreundlich” oder “naturfreundlich” müssen klar erklärt und belegt sein, z.B. müsste bei "biologisch abbaubar" erläutert werden, dass die Verpackung z.B. innerhalb eines Monats im Heimkompost abbaubar ist.
Irreführender Gesamtanspruch
Eine Umweltaussage für das gesamte Produkt oder Unternehmen ist irreführend, wenn sie sich nur auf einen spezifischen Aspekt bezieht.
Werbung mit gesetzlich verpflichtenden Eigenschaften (“Selbstverständlichkeiten”)
Es wird als irreführend angesehen, wenn ein Claim die gesetzlichen Anforderungen, die für alle Produkte einer Kategorie gelten, als besondere Umweltleistung darstellt.
“Eigenlabel” ohne "Zertifizierungssystem"
Es ist verboten, ein Nachhaltigkeitssiegel anzubringen, das nicht staatlich anerkannt ist oder auf einem offiziellen Zertifizierungssystem basiert.
CO2-neutral Claims nur auf Basis von Kompensationen
CO2-Neutralitätsbehauptungen, die nur auf Kompensationen basieren, sind irreführend; echte CO2-Einsparungen im Lebenszyklus sind nötig.
Ersetzt die EUDR die FSC® / PEFC-Zertifizierung?
Nach Aussage von Dr. Christian Foldenauer, stellvertretender Leiter Recht von BayPapier ist die PEFC/FSC®-Zertifizierung „grundsätzlich ein robustes und wirksames Instrument, das Unternehmen dabei hilft, die Sorgfaltspflichten der EUDR zu erfüllen - sowohl bei der Risikobewertung als auch bei der Risikominderung.
Zertifizierungs- oder Prüfsysteme können daher von Mitgliedern der Lieferkette (wie Marktteilnehmer und Händler) zur Unterstützung ihrer Risikobewertung herangezogen werden, soweit diese Zertifizierung solche Informationen abdeckt, die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der EUDR erforderlich sind.
Eine PEFC/FSC® Zertifizierung für Produkte ist dennoch nicht ausreichend; die Zertifizierung kann zwar eine Rolle in der Informationsbeschaffung zur Entwaldungsrelevanz (Art. 9) und zur Risikobewertung bzw. –minderung (Art 10/11) spielen, entbindet Marktteilnehmer und Händler (die keine KMU sind) aber nicht von den Sorgfaltspflichten und der Pflicht zur Abgabe von Sorgfaltserklärungen; sie bleiben daher dennoch für jeden Verstoß verantwortlich.“
FSC® wird aus unserer Sicht auch künftig in den Lieferketten durch seine (regelmäßige) Zertifizierungen den Produkten ein Siegel für Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit bereitstellen, das für Kundenvertrauen sorgt.
Wo Sie jetzt anfangen sollten
Stellen Sie Ihr Portfolio auf den Prüfstand
Sind alle Verpackungselemente relevant, um die Produkte zu schützen, eine effiziente Logistik sicher zu stellen und die Produkteigenschaften zu kommunizieren? Lassen sich Kunststofflösungen reduzieren und ersetzen?
Design for Recycling ist die oberste Maxime
Wenn Verpackungen recyclingfähig sind und hierfür Sammlungs-, Sortier- und Recyclingsysteme existieren ist die Basis gelegt.
Die Qualität der Daten entscheidet
Egal ob Mindeststandard, Digitaler Produktpass oder PPWR – jede Regulatorik basiert auf Daten, die von Unternehmen in der gesamten Lieferkette bereitgestellt und vernetzt werden müssen.
Standards machen das Leben leichter
Ob CO2-Berechnung oder die Beurteilung der Recyclingfähigkeit - für eine Vergleichbarkeit von Lösungen benötigt es definierte Methoden, Parameter und Toleranzen. Solange diese fehlen ist die Umsetzung schwierig.
Nicht abwarten, sondern starten!
Verpackung wird zur Chefsache. Sie verkörpert nicht nur die Marke, sondern muss auch compliant sein, damit die Produkte weiterhin in Verkehr gebracht werden können.
Wie wir Sie dabei unterstützen können
PERFORMANCE BASED DEVELOPMENT
Unsere Entwicklungen basieren auf technischen Vorgaben und langjährigen Erfahrungen aus unserer Entwicklungsdatenbank. Technische Vorgaben sind essenziell, um Verpackungen zu entwickeln, die maximal effektiv und effizient konstruiert sind. Dies gilt für Performance-Werte wie BCT-, ECT- und Cobb-Wert ebenso wie für die anwendungsspezifischen Barriereeigenschaften oder die Recyclingfähigkeit der Verpackung.
RENEWABLE RECYCLED MATERIAL
Basierend auf den technischen Vorgaben legen wir innerhalb des Produktentwicklungsprozesses die passende Materialqualität für die Kundenanforderung fest. Dabei konzentrieren wir uns auf nachwachsende Rohstoffe, vornehmlich Holzfasern aus verantwortungsvoller Forstwirtschaft (FSC® und PEFC™ zertifiziert) und testen stets alternative Faserquellen wir Gras, Silphie, Hanf o.ä. Papier und Karton aus recycelten Fasern setzen wir überall dort ein, wo dies möglich und sinnvoll ist.
MATERIAL EFFICIENCY | LIGHTWEIGHT
Wir optimieren die eingesetzten Materialien auf Basis technischer Werte und sparen mit neuen Papieren und Technologien Ressourcen und CO2. Der Fokus liegt dabei auf dem Einsatz leicht-gewichtiger Papiere und maßgeschneiderter Wellenprofile, um mit weniger Material identische Performance-Werte zu erzielen.
VOLUME OPTIMISATION
So viel Verpackung wie nötig – so wenig Verpackung wie möglich. Diese Maxime berücksichtigen wir bei der Entwicklung maßgeschneiderter Verpackungslösungen. Bei der Volumenoptimierung stehen für uns Produktschutz und Transportsicherheit des Packgutes an oberster Stelle.
DESIGN FOR RECYCLING
Ziel ist, die Recyclingfähigkeit der von uns produzierten Produktverpackungen und Displays im Sinne der Verwertbarkeit auf ein Maximum zu erhöhen und für papierfremde Bestandteile Alternativen zu finden oder diese komplett zu eliminieren. Dabei steht die hochwertige und werkstoffliche Verwertung über die in Europa flächendeckend verfügbaren Recyclingsysteme an oberster Stelle. Unser Ziel ist es, nicht nur den aktuellen Stand der Technik zu nutzen, sondern darüber hinaus innovative Lösungen zu erarbeiten, die heutige Möglichkeiten erweitern.