Auswirkungen des EU Green Deal auf Verpackungen

Der European Green Deal ist die umfassende Strategie der Europäischen Union, um Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Für Verpackungverantwortliche sind die damit verbundenen gesetzlichen Regelungen von besonderer Bedeutung, da sie erhebliche Auswirkungen auf die Auswahl von Materialien, Produktionsprozesse und die gesamte Lieferkette haben.

Relevante Gesetze und Richtlinien

Die 5 relevantesten Gesetze für Inverkehrbringer von Produkten

Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation | PPWR)


Diese Verordnung legt Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Verpackungen und die Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen fest. Sie zielt darauf ab, das Abfallaufkommen zu verringern, den Einsatz von Kunststoff zu reduzieren, die Wiederverwendung und das Recycling von Verpackungen zu fördern und die Umweltbelastungen zu minimieren.


Die PPWR verändert die Rolle der Verpackung
Sonja Bähr, Director Business Development Berndt & Partner Creality

Verordnung über Einwegkunststoffe (Single Use Plastic Directive | SUPD)


Das große Ziel der Richtlinie ist es, die Verschmutzung durch erdölbasiertes Einweg-Plastik deutlich zu verringern. Außerdem soll die Umsetzung der SUPD vor allem kreislauforientierte Ansätze wie Recycling und nachhaltige Mehrweg-Verpackungslösungen fördern. Die SUPD betrifft insgesamt 15 Einwegplastik-Produkte, die durch eine Reihe von Maßnahmen – einschließlich Verboten, Konsumreduktionszielen, Kennzeichnungsvorschriften und erweiterter Produzentenverantwortung – adressiert werden.


Jetzt ist die Zeit zum Handeln
Christian Schiffers, Geschäftsführer Fachverband Faltschachtel-Industrie (FFI)

Deutsches Verpackungsgesetz (VerpackG)


Das VerpackG regelt die Verantwortlichkeiten und Pflichten im Umgang mit Verpackungen. Hersteller und Vertreiber müssen sich an einem dualen System beteiligen, das für die Sammlung und das Recycling der Verpackungen sorgt. Die Kosten für die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungsabfälle werden von den Inverkehrbringern getragen. Gemäß § 21 sind die Systeme verpflichtet, Anreize zu schaffen, um durch die Förderung möglichst gut recyclingfähiger Verpackungen, die Verwendung von Rezyklaten und dem Einsatz nachwachsenden Rohstoffen Verpackungen nachhaltiger zu gestalten.


3 Kriterien im Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit
Svenja Dorn, Umweltbundesamt, Sachgebiet „Vollzug Verpackungsgesetz (VerpackG)“

EU Richtlinie hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (ECGT) und die EU Green Claims Directive (GCD)


Die Green Claims Directive sieht vor, dass Unternehmen eine wissenschaftlich fundierte Analyse aller wesentlichen Umweltauswirkungen durchführen und beweisen, dass ihr Produkt der Behauptung gerecht wird. Ein unabhängiger Gutachter muss die Angabe überprüfen, bevor ein Unternehmen sie verwenden darf.


So vermeidet man Greenwashing
Christoph Goeken, Gründer und Geschäftsführer House of Change


Allgemeine Umweltaussagen
Aussagen wie "umweltfreundlich", "grün", “klimafreundlich” oder “naturfreundlich” müssen klar erklärt und belegt sein, z.B. müsste bei "biologisch abbaubar" erläutert werden, dass die Verpackung z.B. innerhalb eines Monats im Heimkompost abbaubar ist.

Irreführender Gesamtanspruch
Eine Umweltaussage für das gesamte Produkt oder Unternehmen ist irreführend, wenn sie sich nur auf einen spezifischen Aspekt bezieht.

Werbung mit gesetzlich verpflichtenden Eigenschaften (“Selbstverständlichkeiten”)
Es wird als irreführend angesehen, wenn ein Claim die gesetzlichen Anforderungen, die für alle Produkte einer Kategorie gelten, als besondere Umweltleistung darstellt.

“Eigenlabel” ohne "Zertifizierungssystem"
Es ist verboten, ein Nachhaltigkeitssiegel anzubringen, das nicht staatlich anerkannt ist oder auf einem offiziellen Zertifizierungssystem basiert.

CO2-neutral Claims nur auf Basis von Kompensationen
CO2-Neutralitätsbehauptungen, die nur auf Kompensationen basieren, sind irreführend; echte CO2-Einsparungen im Lebenszyklus sind nötig.

EU Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation | EUDR)


Die EUDR ist eine Initiative zur Bekämpfung von Entwaldung und zur Förderung nachhaltiger Waldwirtschaft. Diese Verordnung zielt darauf ab, sicherzustellen, dass die in der EU in Verkehr gebrachten oder zum Verbrauch oder zur Verwendung bereitgestellten oder aus der EU exportierten Rohstoffe und Erzeugnisse nicht zur weltweiten Entwaldung beitragen.

Relevante Rohstoffe (z.B. Holz, Kaffee, Soja) und relevante Erzeugnisse (z.B. Frischfaser, Papier, Faltschachteln) dürfen nur dann auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht oder zum Verbrauch oder zur Verwendung bereitgestellt werden wenn,

  • sie entwaldungsfrei sind
  • sie gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurden und
  • eine Sorgfaltserklärung vorliegt.

Die EU-Entwaldungsverordnung ist auch auf den Export der genannten Produktgruppen in Drittstaaten anzuwenden. Es soll in jeder Lieferkette eine Person geben, die mit Sitz in der Union als Marktteilnehmer für die Einhaltung verantwortlich ist.

Ersetzt die EUDR die FSC© / PEFC©-Zertifizierung?


Nach Aussage von Dr. Christian Foldenauer, stellvertretender Leiter Recht von BayPapier ist die PEFC©/FSC©-Zertifizierung „grundsätzlich ein robustes und wirksames Instrument, das Unternehmen dabei hilft, die Sorgfaltspflichten der EUDR zu erfüllen - sowohl bei der Risikobewertung als auch bei der Risikominderung.

Zertifizierungs- oder Prüfsysteme können daher von Mitgliedern der Lieferkette (wie Marktteilnehmer und Händler) zur Unterstützung ihrer Risikobewertung herangezogen werden, soweit diese Zertifizierung solche Informationen abdeckt, die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der EUDR erforderlich sind.

Eine PEFC©/FSC© Zertifizierung für Produkte ist dennoch nicht ausreichend; die Zertifizierung kann zwar eine Rolle in der Informationsbeschaffung zur Entwaldungsrelevanz (Art. 9) und zur Risikobewertung bzw. –minderung (Art 10/11) spielen, entbindet Marktteilnehmer und Händler (die keine KMU sind) aber nicht von den Sorgfaltspflichten und der Pflicht zur Abgabe von Sorgfaltserklärungen; sie bleiben daher dennoch für jeden Verstoß verantwortlich.“

FSC© wird aus unserer Sicht auch künftig in den Lieferketten durch seine (regelmäßige) Zertifizierungen den Produkten ein Siegel für Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit bereitstellen, das für Kundenvertrauen sorgt.

Wo Sie jetzt anfangen sollten

Stellen Sie Ihr Portfolio auf den Prüfstand

Sind alle Verpackungselemente relevant, um die Produkte zu schützen, eine effiziente Logistik sicher zu stellen und die Produkteigenschaften zu kommunizieren? Lassen sich Kunststofflösungen reduzieren und ersetzen?


Design for Recycling ist die oberste Maxime

Wenn Verpackungen recyclingfähig sind und hierfür Sammlungs-, Sortier- und Recyclingsysteme existieren ist die Basis gelegt.


Die Qualität der Daten entscheidet

Egal ob Mindeststandard, Digitaler Produktpass oder PPWR – jede Regulatorik basiert auf Daten, die von Unternehmen in der gesamten Lieferkette bereitgestellt und vernetzt werden müssen.


Standards machen das Leben leichter

Ob CO2-Berechnung oder die Beurteilung der Recyclingfähigkeit - für eine Vergleichbarkeit von Lösungen benötigt es definierte Methoden, Parameter und Toleranzen. Solange diese fehlen ist die Umsetzung schwierig.


Nicht abwarten, sondern starten!

Verpackung wird zur Chefsache. Sie verkörpert nicht nur die Marke, sondern muss auch compliant sein, damit die Produkte weiterhin in Verkehr gebracht werden können.

Wie wir Sie dabei unterstützen können

PERFORMANCE BASED DEVELOPMENT

Unsere Entwicklungen basieren auf technischen Vorgaben und langjährigen Erfahrungen aus unserer Entwicklungsdatenbank. Technische Vorgaben sind essenziell, um Verpackungen zu entwickeln, die maximal effektiv und effizient konstruiert sind. Dies gilt für Performance-Werte wie BCT-, ECT- und Cobb-Wert ebenso wie für die anwendungsspezifischen Barriereeigenschaften oder die Recyclingfähigkeit der Verpackung.

RENEWABLE RECYCLED MATERIAL

Basierend auf den technischen Vorgaben legen wir innerhalb des Produktentwicklungsprozesses die passende Materialqualität für die Kundenanforderung fest. Dabei konzentrieren wir uns auf nachwachsende Rohstoffe, vornehmlich Holzfasern aus verantwortungsvoller Forstwirtschaft (FSC© und PEFC™ zertifiziert) und testen stets alternative Faserquellen wir Gras, Silphie, Hanf o.ä. Papier und Karton aus recycelten Fasern setzen wir überall dort ein, wo dies möglich und sinnvoll ist.

MATERIAL EFFICIENCY | LIGHTWEIGHT

Wir optimieren die eingesetzten Materialien auf Basis technischer Werte und sparen mit neuen Papieren und Technologien Ressourcen und CO2. Der Fokus liegt dabei auf dem Einsatz leicht-gewichtiger Papiere und maßgeschneiderter Wellenprofile, um mit weniger Material identische Performance-Werte zu erzielen.

VOLUME OPTIMISATION

So viel Verpackung wie nötig – so wenig Verpackung wie möglich. Diese Maxime berücksichtigen wir bei der Entwicklung maßgeschneiderter Verpackungslösungen. Bei der Volumenoptimierung stehen für uns Produktschutz und Transportsicherheit des Packgutes an oberster Stelle.

DESIGN FOR RECYCLING

Ziel ist, die Recyclingfähigkeit der von uns produzierten Produktverpackungen und Displays im Sinne der Verwertbarkeit auf ein Maximum zu erhöhen und für papierfremde Bestandteile Alternativen zu finden oder diese komplett zu eliminieren. Dabei steht die hochwertige und werkstoffliche Verwertung über die in Europa flächendeckend verfügbaren Recyclingsysteme an oberster Stelle. Unser Ziel ist es, nicht nur den aktuellen Stand der Technik zu nutzen, sondern darüber hinaus innovative Lösungen zu erarbeiten, die heutige Möglichkeiten erweitern.