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Lebensmittelunbedenklichkeit | Migration

Lebensmittelrechtlicher Status für Produkte der STI Group

Aufgrund der uns vorliegenden Erklärungen unserer Zulieferer können wir bestätigen, dass weder bei der Herstellung unserer Produkte noch der unserer Fertigungsrohstoffe wie Papier und Karton bzw. Fertigungshilfsstoffe wie Farben, Lacke und Klebstoffe Schwermetalle insbesondere Cadmium, Blei, Quecksilber und Chrom VI sowie chlorhaltige Lösungsmittel zum Einsatz kommen.

Allerdings können bei dem Rohstoff Papier Spuren der o. g. Schwermetalle als elementarer Bestandteile des Holzes (Zellstoff) vorhanden und analytisch nachweisbar sein. Der gesetzlich vorgeschriebene Grenzwert (Richtlinie 2005/20/EG) von 50 ppm wird dabei jedoch weit unterschritten.


Sowohl unsere Rohstoffe als auch die bei uns hergestellten Packmittel entsprechen den Anforderungen des Gesetzes über den Verkehr mit Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch = LFGB) und sind frei von gentechnisch veränderten Organismen.

Um zu testen, ob in den Verpackungen und Displays Stoffe enthalten sein könnten, die den Genuss von Lebensmitteln beeinträchtigen, wird im Bedarfsfall eine Lebensmittelunbedenklichkeitsuntersuchung bei der ISEGA (Forschungs- und Untersuchungsgesellschaft mbH, Aschaffenburg) oder einem vergleichbaren Institut in Auftrag gegeben. Dabei werden sowohl die Wechselwirkungen der verschiedenen Packmittel untereinander, als auch deren Auswirkung auf das Füllgut analysiert.

Um eine Lebensmittelunbedenklichkeitsbestätigung für einzelne Produkte zu erstellen ist in jedem Fall eine Analyse der kompletten Verpackungseinheit inkl. Füllgut erforderlich.

Die STI Group produziert nach den Vorgaben der DIN EN ISO 9001 und der DIN EN 15593 (Verpackung – Hygienemanagement bei der Herstellung von Lebensmittelverpackungen) und unsere Produkte entsprechen in jeglicher Hinsicht dem Stand der Technik.

In Sachen der REACH-Verordnung ist STI als „nachgeschalteter Anwender“ („downstream user“) zu klassifizieren. Als sog. Erzeugnishersteller produzieren wir Verpackungen und Displays, welche als Erzeugnisse keiner REACH-Registrierung unterliegen.


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Ansprechpartner

Torsten Eberhardt
[Leitung Qualitätsmanagement]

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