Verpackungsverordnung und Entsorgungssysteme
Die Verpackungsverordnung wurde geschaffen, um bundesweit eine umweltgerechte Entsorgung von Verpackungsmaterial sicher zu stellen, deren 5. Novelle zum 01.01.2009 in Kraft getreten ist.
Seite diesem Termin besteht die Verpflichtung für Hersteller und Händler, sich einem flächendeckenden Entsorgungssystem anzuschließen, das eine Rücknahme gewährleistet.
Die Verpflichtung aus der Verpackungsverordnung trifft alle Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringen (§ 6 Abs. 1 VerpackV).
Einer Serviceübernahme durch die STI Group ist nicht möglicht, da der Verordnungsgeber die Erstinverkehrbringer „von mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen“ in die Beteiligungs- und Erklärungspflicht genommen hat. Denn nur diesen – und nicht den Verpackungsherstellern – ist bekannt, welche Verpackungen zu welchen Mengen als Verkaufsverpackungen in den Geltungsbereich der Verpackungsverordnung gelangen und demzufolge bei einem dualen System zu lizenzieren sind. Ebenso können auch nur diese zur Systembeteiligung verpflichteten Erstinverkehrbringer Vollständigkeitserklärungen abgeben, die es dem Verordnungsgeber und den Vollzugsbehörden ermöglichen, den Vollzug der Verordnung zu überwachen. Dies heißt:
Sollte die STI Group die Lizenzierung übernehmen, so muss der Mengenstromnachweis von einem Wirtschaftsprüfer, einem Steuerberater, einem vereidigten Buchprüfer oder einem unabhängigen Sachverständigen geprüft und anschließend eine Vollständigkeitserklärung bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer hinterlegt werden.