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Gefahrgutverpackungen

An Gefahrgutverpackungen werden spezielle Anforderungen gestellt. Je nach Gefahrstoff werden die Verpackungseinheiten in drei Verpackungsgruppen eingeteilt.

Bei allen drei Gruppen ist der Fallversuch aus einer für jede Gruppe definierten Höhe ein entscheidendes Kriterium für die Freigabe von Gefahrgutverpackungen. Dabei ist das Prüfobjekt immer als Ganzes zu betrachten, d.h. Gefahrgut, Primärverpackung, Transportverpackung, Polstermaterial und Verschlussmittel werden als Einheit getestet.

Bevor eine Wellpappenverpackung für den Gefahrguttransport verwendet werden darf, muss sie von einem anerkannten externen Prüfinstitut auf Herz und Nieren getestet werden. Durch Prüfungen im eigenen Labor der STI Group kann der Entwicklungs- und Freigabeprozess von Gefahrgutverpackungen exakt vorbereitet sowie der Genehmigungsprozess durch die BAM deutlich beschleunigt werden.

BAM-geprüfte Gefahrgutverpackungen

Von der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) in Berlin erhielt die STI Corrugated GmbH die Anerkennung für die Herstellung von Gefahrgutverpackungen.

Für Produkte, die kleinen Kindern gefährlich werden können, ist die BAM-Prüfung alleine jedoch nicht ausreichend. Aufgrund der gesundheitsgefährdenden Wirkung wurden nationale und internationale Gesetze erlassen, die den Einsatz von kindergesicherten Verpackungen verbindlich regeln.

Die STI Group bereitet den Entwicklungs- und Freigabeprozess von Gefahrgutverpackungen vor und beschleunigt damit das Zulassungsverfahren. Für die Verpackung von Gefahrgut sind zudem die Normen des internationalen Gefahrgutrechts wie auch des Gefahrstoffrechts einzuhalten.


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Ansprechpartner

Thomas Neth
[Leitung Packaging Deutschland]

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